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   BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 131.90   

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https://dejure.org/1991,14557
BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 131.90 (https://dejure.org/1991,14557)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1991 - 2 B 131.90 (https://dejure.org/1991,14557)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 2 B 131.90 (https://dejure.org/1991,14557)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung eines Mitverschuldens der auszahlenden Behörde bei Leistungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) - Abstellen auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Empfängers der Leistung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 131.90
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 131.90
    Für die Auslegung dieses revisionsrechtlich nur beschränkt nachprüfbaren Begriffs der Sorgfaltsverletzung kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers an (u.a. BVerwGE 71, 77 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84] sowie Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 9.85

    Überzahlter Anwärterverheiratetenzuschlag - Ehegatte im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 131.90
    Für die Auslegung dieses revisionsrechtlich nur beschränkt nachprüfbaren Begriffs der Sorgfaltsverletzung kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers an (u.a. BVerwGE 71, 77 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84] sowie Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 131.90
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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